Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

Webentwicklung und Hosting instride AG.

Allgemeines

Die instride AG ist ein Verlags-und Webentwicklungsunternehmen, das unter der Marke instride insbesondere folgende Leistungen erbringt:

a) Beratung inklusive Erarbeitung von Konzepten
b) Durchführung von Workshops
c) Erstellung von individuellen Websites auf der Basis von Open Source Software
d) Lizenzierung von zusätzlichen durch die instride AG entwickelten Werkzeugen
e) Angebot von Standardvorlagen für Websites und Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des Kunden
f) Web-Hosting

Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Arbeitsergebnisse, Dienstleistungen und Produkte, welche die instride AG unter der Marke instride erbringt. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie in einer schriftlich von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung und unter Bezug auf diese AGB erfolgen. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Offerten und Verträge zwischen dem Kunden und der instride AG. Die AGB des Kunden werden ausdrücklich wegbedungen.

Vertragsgegenstand

Die durch die instride AG geschuldeten Leistungen, werden in der Individualvereinbarung (durch den Kunden akzeptierte Offerte, schriftlicher Vertrag oder Auftragsbestätigung) detailliert geregelt.

Der Vertrag zwischen der instride AG und dem Kunden besteht aus folgenden Dokumenten:

a) Individualvereinbarung
b) Abnahmeprotokoll
c) Offerte
d) Dokument SLA-Servicepakete
e) Preisliste für Hosting und Standard-Lösungen (Yamiro)
f) Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Bei einem Widerspruch zwischen den jeweiligen Dokumenten gilt die oben genannte Rangordnung.

Vertragsabschluss

Offerten der instride AG sind während drei (3) Monaten ab Ausstellungsdatum verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich oder mündlich annimmt. Der Vertrag ist jedenfalls dann zustande gekommen, wenn der Kunde die Leistungserbringung durch die instride AG akzeptiert.

Offerten werden auf der Basis, der zu diesem Zeitpunkt der instride AG durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, erstellt. Sollte sich später herausstellen, dass aufgrund von zusätzlichen oder geänderten Informationen weitere Leistungen notwendig sind oder Leistungen angepasst werden müssen, so gelten diese als Zusatzleistungen und werden nur gegen zusätzliche Vergütung erbracht (siehe Ziff. 7 «Leistungsänderungen»).

Erstellung von Websites

Leistungen der instride AG

Die instride AG erstellt für den Kunden individuelle Websites auf der Basis von Open Source Software. Zudem bietet die instride AG ihren Kunden standardisierte Vorlagen für Websites an, welche an die Kundenbedürfnisse angepasst werden können. Die von der instride AG zu erbringenden Dienstleistungen, der konkrete Projektablauf und die Projektorganisation werden in den Individualvereinbarungen geregelt. Der Aufwand für Präsentationen, Workshops und Konzepte, der vor Vertragsabschluss gemäss der oben stehenden Ziffer 4 erbracht wird, wird nach den geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt.

Zusammenarbeit in Projekten

Der Kunde wird eine Ansprechperson bezeichnen, die entscheidungsbefugt ist und im Namen des Kunden handeln kann. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung zu stellen und der instride AG alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (siehe Ziff. 8).

Termine

Termine sind grundsätzlich erstreckbar. Sie sind nur verbindlich, wenn dies in den vorliegenden AGB dementsprechend geregelt wird oder in der Individualvereinbarung ausdrücklich vereinbart und so gekennzeichnet wird.

Falls eine Partei erkennt, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, teilt sie dies der anderen Partei möglichst frühzeitig mit.
Termine, welche ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, können nur mit Zustimmung beider Parteien verschoben werden. Die Zustimmung kann in begründeten Fällen verweigert werden.

Kann die instride AG einen verbindlichen Termin schuldhaft nicht einhalten, muss der Kunde die instride AG abmahnen und eine angemessene Nachfrist einräumen. Erbringt die instride AG die vereinbarte Leistung auch innerhalb einer zweiten angemessenen Nachfrist nicht, dann befindet sie sich in Verzug.

Treten Verzögerungen auf, die nicht von der instride AG zu verantworten sind (sondern vom Kunden, höherer Gewalt, Dritten etc.), verschieben sich die Termine angemessen.

Prüfung und Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen der instride AG sorgfältig auf Korrektheit zu prüfen und allfällige Mängel umgehend schriftlich anzuzeigen. Mit der Erklärung «Gut-zum-Druck oder Gut-zum- Bildschirm» gilt die Leistung der instride AG als abgenommen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von 10 Tagen seit Lieferung / Bereitstellung / Leistung durch die instride AG, gilt die Leistung in allen Funktionen als genehmigt.

Der Kunde darf die Abnahme nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel verweigern. In diesem Fall müssen die Mängel durch die instride AG innerhalb einer angemessenen Frist behoben und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme bereitgestellt werden.

Können die Mängel auch nach der Ansetzung von mindestens zwei angemessenen Nachfristen nicht behoben werden, kann der Kunde eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Wandlung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bestehen bei der Prüfung des Arbeitsergebnisses vor der Abnahme nur noch geringfügige Mängel, dann gilt die Dienstleistung als abgenommen. Die Mängel werden protokolliert und im Rahmen der Gewährleistungspflicht der instride AG innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos behoben.

Urheberrechte und Nutzungsrechte

Die Websites der instride AG werden auf der Basis von Open-Source Software erstellt. Dem Kunden ist bekannt, dass er die entsprechenden Lizenzen einhalten muss. Der Kunde kann sich auf der Website der instride AG unter www.instride.ch über die eingesetzte Open Source Software sowie die verwendeten Open Source Lizenzen informieren.

Zusätzlich bestehen die von der instride AG erstellten Websites aus Software und Software-Teilen, an denen die Rechte bei der instride AG liegen. Die instride AG gewährt dem Kunden für die vereinbarte Dauer (max. Vertragsdauer) ein nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur vertrags- und bestimmungsgemässen Nutzung der von instride AG zur Verfügung gestellten Software und Software-Teilen.

Die Rechte an der grafischen Gestaltung liegen ohne anders lautende Vereinbarung entweder bei der instride AG oder bei den beigezogenen Dritten. Die instride AG gewährt dem Kunden auch daran für die vereinbarte Dauer (max. Vertragsdauer) ein nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur vertrags- und bestimmungsgemässen Nutzung.

Wartung und Weiterentwicklung der Software

Die instride AG erbringt Wartungsleistungen gegen separate Vergütung auf der Basis einer separaten Vereinbarung in den SLA. Die Lieferung von Major Releases ist in den SLA nicht inbegriffen und muss separat vereinbart und vergütet werden.

Hosting

Leistungsinhalt

Die instride AG stellt dem Kunden Speicherplatz im vereinbarten Umfang auf ihren Servern in einem externen Rechenzentrum zur Verfügung. Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen zur Verfügung.

Vorbehältlich einer anders lautenden Vereinbarung werden täglich Datensicherungen aller Daten auf ein Backupsystem in einem anderen Rechenzentrum erstellt. Die Daten werden 5 Tage rückwirkend aufbewahrt und danach wieder überspielt.

Service Level

Wird nicht etwas anderes vereinbart, so ist im Vertrag mit dem Kunden das Servicepacket SLA-Basic, gemäss dem Dokument SLA-Servicepakete, integriert. Andere Servicepakete müssen separat vereinbart werden.

Die instride AG erbringt Telefon- und E-Mail- Support zu den im jeweiligen Servicepacket aufgelisteten Stundensätzen.Als Bereitschaftsperiode gilt die Zeitspanne, in der Supportfälle von der instride AG entgegengenommen und Serviceleistungen ausgeführt werden. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, erstreckt sich die reguläre Bereitschaftsperiode über die ordentlichen Arbeitszeiten (Werktage ohne Samstage, Sonntage und eidgenössische, kantonale oder lokale Feiertage, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

Mit der Reaktionszeit wird vertraglich die maximale Zeitspanne (nach Eingang einer ordnungsgemässen Supportanfrage) festgelegt, während derer sich ein Mitarbeiter der instride AG mit dem Kunden in Verbindung setzt.

instride AG verpflichtet sich, für die von ihr geleisteten Dienstleistungen bei ordnungsgemässer Supportanfrage vom Kunden die im vereinbarten Servicepacket enthaltene Reaktionszeit einzuhalten. Als ordnungsgemäss gelten folgende Supportanfragen:

  • durch den Kunden per E-Mail (Eingang der Meldung bei support@instride.ch während der regulären Bereitschaftsperiode)
  • per Telefon an die instride AG (Eingang der Meldung unter der Telefon-Nummer 041 926 07 20 während der regulären Bereitschaftsperiode)

Mehraufwand und Leistungsänderung

Mehraufwand

Vom Kunden verursachter Mehraufwand infolge Überarbeitung oder Abänderung von Vorlagen sowie nach Auftragsbeginn vorgenommene Änderungen, z. B. an der Struktur einer Website, kann von der instride AG zusätzlich verrechnet werden. Der Kunde kann eine kostenpflichtige Zusatzbudgetierung verlangen. Textbearbeitungen und Optimierungen in kleinem Rahmen sind von obigen Regeln ausgenommen. Werden Bildmaterial und andere Inhalte durch den Kunden nicht in der vereinbarten Qualität zur Verfügung gestellt, so kann die instride AG den dadurch verursachten Mehraufwand abrechnen.

Der Kunde ist verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Datentransfervolumen nicht zu überschreiten. Als über Gebühren beanspruchter Datenverkehr wird die Datenmenge bezeichnet, die mehr als doppelt so gross ist, wie die durchschnittliche Datenmenge anderer Kunden mit einem vergleichbaren Hosting-Paket. Die instride AG behält sich das Recht vor, bei einem über Gebühr beanspruchten Traffic, den Datenverkehr, nach schriftlicher Vorwarnung an den Kunden, einzuschränken oder zu verrechnen. Der über Gebühr produzierte Traffic wird pro GB zu den aktuellen Preisen abgerechnet. Führt eine Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens dazu, dass dem Rechenzentrumsanbieter eine zusätzliche Vergütung bezahlt werden muss, dann ist die instride AG berechtigt, diese dem Kunden zuzüglich der Aufwendungen der instride AG in Rechnung zu stellen.

Leistungsänderungen

Leistungsänderungen müssen schriftlich in Auftrag gegeben werden. Wenn mit der Anpassung der Leistungen Zusatzaufwand für die instride AG entsteht, dann ist dieser separat zu vergüten.

Mitwirkungs-pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig sämtliche technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die instride AG die vereinbarten Leistungen erbringen kann.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, fachkundige und ausreichend bevollmächtigte Ansprechpartner zu benennen, den Zugang zu Daten und Räumen zu gewährleisten und der instride AG alle erforderlichen Informationen in der benötigten Form zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

Der Kunde verpflichtet sich, die instride AG sofort darüber zu orientieren, wenn ihm Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeiten von Dienstleistungen oder Anlagen zur Kenntnis gelangen, dies gilt auch beim Verdacht auf Missbrauch der Dienstleistungen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg der Leistung von seinem qualitativ ausreichenden und rechtzeitigen Mitwirken abhängig ist.

Beizug Dritter

Die instride AG ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Dienstleistungen gemäss vorliegendem Vertrag Subunternehmer / Hilfspersonen beizuziehen.

Gewährleistung

Allgemein

Die instride AG garantiert, die gemäss Individualvereinbarung geschuldeten Dienstleistungen durch gehörig ausgebildetes Fachpersonal und unter Einhaltung der in ihrem Betrieb üblichen Sorgfalt zu erbringen. Die instride AG leistet zudem Gewähr, dass ihre Dienstleistungen die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

Erstellung von Websites

Sofern in den Individualvereinbarungen für die Websiteerstellung keine abweichende Regelung enthalten ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Wochen und beginnt mit der Abnahme zu laufen. Der Kunde wird der instride AG während der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich melden. Nach Wahl der instride AG leistet diese kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sämtliche darüber hinausgehenden Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die vertraglichen Zusicherungen gelten nicht im Falle von Vorkommnissen oder Umständen, deren Ursachen nicht im Machtbereich der instride AG liegen, sondern ganz oder teilweise auf das Verschulden von Dritten, des Kunden oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder diese mit zu verantworten haben.

instride AG garantiert unter anderem bei der Lieferung von Minor oder Major Releases nicht, dass sämtliche Funktionen unverändert bleiben. instride AG behält sich das Recht vor, Abläufe und Funktionen der Website jederzeit zu verändern bzw. zu optimieren. instride AG kann zudem für die Qualität, Funktionstüchtigkeit und Mängelfreiheit der Open-Source Software keinerlei Gewährleistung abgeben. Gewährleistungsansprüche wegen Softwaremängeln stehen dem Kunden daher nach Massgabe des jeweiligen Lizenzvertrages direkt gegenüber dem Hersteller der Open-Source Software zu.

Hosting Betreffend der Erbringung von Hosting-Dienstleistungen kann die instride AG keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienstleistungen und / oder der Website gewährleisten. Die instride AG erbringt die vereinbarten Leistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss aktuellem Stand der Technik.

Der Kunde hat nur Anspruch auf eine Rückforderung bzw. Reduktion der Gebühr, wenn die Dienstleistung innerhalb eines Kalendermonats während den normalen Arbeitszeiten für mehr als 10 Stunden nicht zur Verfügung steht und die instride AG dafür gemäss Ziffer 11 verantwortlich ist. Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Kunden. Die Rückforderungs- bzw. Reduktionsansprüche erlöschen, wenn der Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betroffenen Kalendermonats schriftlich bei der instride AG gerügt und die Rückforderung bzw. Reduktion der Gebühren geltend gemacht worden sind.

Angekündigte Unterbrechungen (z. B. Wartungsarbeiten, etc.) gelten nicht als Störung. Ebenso sind Unterbrechungen ausgenommen, die nicht im Einflussbereich von der instride AG stehen, wie Unterbrechungen von Mietleitungen der Telekommunikationsbetriebe (z. B. Swisscom) oder Störungen infolge höherer Gewalt. Die instride AG ist bemüht, Unterbrüche im Zusammenhang mit System-Wartungen und -Pflege kurz zu halten und wenn immer möglich in die verkehrsarme Zeit zu legen. Der Kunde kann aufgrund solcher Unterbrüche keinerlei Ansprüche gegenüber der instride AG geltend machen.

Haftung

Die instride AG haftet dem Kunden unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, welche dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung absichtlich oder grobfahrlässig zugefügt werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die instride AG kann zur Vertragserfüllung Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen. Für das Verschulden von Subunternehmern haftet die instride AG wie für ihr eigenes.

Die instride AG haftet nur für Datenverluste, welche auf die absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung der Datensicherungspflicht gemäss Individualvereinbarung zurückzuführen sind. Die instride AG haftet nicht für Datenverluste, die der Kunde verursacht hat.

Jegliche Haftung und Gewährleistung der instride AG für sämtliche Rechte des Kunden an den von ihm angegebenen Domain-Namen ist ausgeschlossen. Der Kunde versichert, dass er mit dem von ihm angegebenen Domain-Namen wissentlich keine Rechte Dritter (wie beispielsweise Markenrechte, Namens-oder Firmenrechte) verletzt. Für den Fall, dass die instride AG von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, die instride AG schadlos zu halten. Ebenfalls behält sich die instride AG die Sperrung des betreffenden Domain-Namens vor.

Rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung und Verantwortung für Inhalte

Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Texte, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er selbst oder Dritte mittels Nutzung der Website übermitteln, abrufen oder zum Abruf bereitstellen. Das gilt auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen. Insbesondere dürfen mittels der Dienstleistungen der instride AG keine Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen, die gegen die anwendbare nationale oder internationale Rechtsordnung verstossen, angeboten, verbreitet oder zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die geltenden Gesetze gegen die Verbreitung von rechts- und sittenwidrigen sowie jugendgefährdenden Inhalten und zum Schutz des Urheberrechts zu beachten.

Zudem ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Dienste der instride AG zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere durch Verbreitung von Viren oder das unverlangte Zusenden von Massenmails (Spam) zu nutzen.

Der Kunde haftet der instride AG für sämtliche Schäden, die er der instride AG aufgrund vertrags-oder rechtswidriger Nutzung der Dienstleistungen (insbesondere auch des Rechenzentrums) zufügt.

Ist eine rechtswidrige Nutzung durch eine Behörde angezeigt, ist sie offensichtlich oder besteht erheblicher Verdacht auf eine solche rechtswidrige Nutzung, insbesondere aufgrund von Hinweisen Dritter, so ist die instride AG berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu unterbrechen, die Leistung für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen und/oder den Vertrag frist-und entschädigungslos aufzulösen. Zudem ist die instride AG in einem solchen Fall berechtigt, der zuständigen Behörde die Daten des Kunden bekannt zu geben.

Die Ergreifung von weiteren Massnahmen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen durch die instride AG im Falle der rechtswidrigen Nutzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, sämtliche unternehmerischen Geheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten, absolut vertraulich zu behandeln. Diese Bestimmung gilt auch nach der Beendigung des Vertrages und endet erst mit dem allgemeinen Bekanntwerden der betreffenden Informationen und Daten.

Die instride AG wie auch der Kunde verpflichten sich, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die instride AG wird insbesondere die Daten des Kunden ausschliesslich zur Vertragserfüllung und nicht für eigene Zwecke verwenden. Es werden keine Daten an unberechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde ist für die Ergreifung der für die Datensicherheit erforderlichen Massnahmen (Geheimhaltung, Benutzer ID, Passwort, Virenschutz, Firewall, Backup etc.) selber verantwortlich.

Die instride AG trifft angemessene Massnahmen zum Schutz des ordnungsgemässen Betriebs ihrer technischen Infrastruktur gegen negative Ausseneinflüsse (Viren sowie andere schädliche Programme und Dateien, unautorisierte Zugriffe auf Systeme und Daten usw.). Die instride AG kann jedoch nicht garantieren, dass diese Massnahmen in jedem Fall wirksam sind. Die durch die instride AG zu ergreifenden Massnahmen zur Sicherung der Daten des Kunden bestimmen sich nach der Individualvereinbarung. Die instride AG ist nicht verpflichtet, von sich aus darüber hinausgehende Datensicherungsmassnahmen durchzuführen.

Dauer und Beendigung

Erstellung von Websites

Betreffend einmalige Leistungen endet die Vereinbarung grundsätzlich mit der Erfüllung (z. B. Aufschaltung der Website bzw. Schulung). Falls ein bereits erteilter Auftrag vor oder während der Erstellung vom Kunden storniert oder gekündigt wird, ist die instride AG vom Kunden schadlos zu halten. Insbesondere ist sie berechtigt, den gesamten aufgelaufenen Aufwand (inkl. aller Auslagen) abzurechnen. Betreffend die andauernde Dienstleistung schuldet der Kunde der instride AG sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten (inkl. der Gebühr für die vereinbarte Mindestvertragsdauer).

Hosting

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Verträge über wiederkehrende Leistungen unbefristet. Die Vereinbarung ist mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten jeweils auf das Ende eines jeden Jahres, gerechnet ab Beginn der Leistung, schriftlich zu kündigen.

Bereits gemachte Zahlungen über die Kündigungsfrist hinaus werden nicht rückvergütet. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden.

Vertragsauflösung aus wichtigem Grund

Aus wichtigem Grund kann die instride AG den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen, ihre Dienstleistungen einstellen und / oder den Zugang sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde rechtswidrige Inhalte publiziert, die geschuldeten Zahlungen trotz Mahnung nicht innert angemessener Nachfrist begleicht oder die Urheberrechte der instride AG trotz Abmahnung verletzt.

Folge der Vertragsbeendigung

instride AG ist berechtigt, mit der Beendigung des Vertrages alle Daten des Kunden auf den Systemen der instride AG zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten vor der Beendigung des Vertrages selber verantwortlich. Im Fall einer ausserordentlichen fristlosen Kündigung wird die instride AG die Daten nicht vor Ablauf einer 10-tägigen Frist ab dem Datum der Beendigung des Vertrages löschen. Die Bestimmungen betreffend Urheberrecht, Haftung, Datenschutz, und Referenzen etc. gelten auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

Preise und Zahlungs-bedingungen

Pauschalpreise

Die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung festgelegten Preise sind massgebend. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist die instride AG berechtigt, soweit nicht anderweitig vereinbart, 50 % der Rechnungssumme bei Vertragsabschluss (Offert-Unterzeichnung), die restlichen 50 % bei Schulung oder Onlineschaltung in Rechnung zu stellen.

Aufwandvergütung

Dienstleistungen, welche in einer Pauschale oder Vergütung für eine wiederkehrende Dienstleistung nicht inbegriffen sind, werden nach Aufwand zu den in der Individualvereinbarung oder dem vereinbarten SLA-Paket festgelegten Stunden- bzw. Tagessätzen in Rechnung gestellt.

Gebühren für wiederkehrende Dienstleistungen

Die Gebühren sind für die vereinbarte Verrechnungsperiode im Voraus zu entrichten und müssen spätestens bis am ersten Tag der jeweiligen Verrechnungsperiode bezahlt sein. Die Höhe der Gebühren richtet sich jeweils nach den aktuellen Preislisten. Die instride AG ist berechtigt, die Gebühren jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende der Kündigungsfrist anzupassen. Gebührenreduktionen oder Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes kann die instride AG auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist in Kraft setzen.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich jeweils exklusiv Mehrwertsteuern, sonstigen Steuern, Gebühren oder Abgaben. Der Mehrwertsteuerbetrag wird separat ausgewiesen. Für zwingend nötige Arbeiten von Montag bis Freitag vor 8.00 und nach 17.00 Uhr wird ein Zuschlag von 25 % und am Wochenende und an Feiertagen von 50 % fällig.

Ohne anderslautende Vereinbarung sind alle Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug und die instide AG hat Anspruch auf 6% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des allfälligen weiteren Schadens. Die instride AG hat in diesem Fall das Recht, nach schriftlicher und eingeschriebener Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen die Website des Kunden zu deaktivieren und erst nach erfolgter Bezahlung sowie unter Berechnung des der instride AG entstandenen Aufwandes wieder zu aktivieren.

instride AG kann die Preise jährlich anheben oder herabsetzen. Preisänderungen sind dem Kunden mindestens einen (1) Monat vor Ende der Kündigungsfrist anzuzeigen. Sollte keine Kündigung durch den Kunden bei instride AG innert Frist eingehen, so gilt dies als Einverständnis mit der Preisänderung. Während einer allenfalls vereinbarten Mindestlaufzeit des Vertrages sind keine Preisänderungen möglich.

Referenzen, Mitteilungen

Die instride AG darf den Kunden als Referenz (u.a. für Marketingzwecke) angeben und das Projekt des Kunden nach dessen Umsetzung publizieren. Der Kunde wird darüber im Voraus entsprechend benachrichtigt.

Die instride AG ist berechtigt, sämtliche Mitteilungen per E-Mail an den Kunden zu richten, einschliesslich Ankündigungen von neuen Dienstleistungen oder von technischen Unterhaltsarbeiten, Zahlungserinnerungen, Inbetriebnahmebestätigungen, Kündigungen, Mitteilungen von Identifikations- und Zugriffsmittel usw.

Schlussbestim-mungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die instride AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt. Sollte der Kunde mit den geänderten AGB nicht einverstanden sein, kann er den Vertrag umgehend auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin kündigen. Ist innerhalb von 14 Tagen keine Kündigung bei instride AG eingegangen, gelten die neuen AGB als vom Kunden akzeptiert.

Sollten einzelne oder mehrere Klauseln der vorliegenden AGB unwirksam oder ungültig sein bzw. werden oder sollten die AGB Lücken enthalten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Die ungültigen Klauseln sind nicht zu Lasten des Verfassers, sondern so auszulegen bzw. zu ersetzen, dass sie dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprechen. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Die vertragliche Vereinbarung oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden.

Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der instride AG ist ausgeschlossen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, beim Auftreten möglicher Konflikte unter dieser vertraglichen Vereinbarung unverzüglich eine Krisensitzung durchzuführen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt schweizerischem Recht jedoch unter Ausschluss staatsvertraglicher Normen (insbesondere des UN-Kaufrechts).

Bei Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz der instride AG ausschliesslich zuständig.