Barrierefreiheit
Auch Schweizer Unternehmen sind vom EU-Gesetz für barrierefreie Websites betroffen.

Die EU hat mit neuen Richtlinien und dem European Accessibility Act (EAA) klare Vorgaben für die digitale Barrierefreiheit geschaffen. Websites und mobile Anwendungen müssen für alle Nutzer:innen zugänglich sein, so dass Menschen mit Beeinträchtigungen die Oberfläche problemlos nutzen können. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Gesetz innerhalb den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Websites und Online-Shops in der Schweiz, die Kundschaft im EU-Raum bedienen, den Anforderungen an Barrierefreiheit (WCAG 2.1) entsprechen.

Welche Schweizer Web-Angebote sind betroffen?
- Betreiber:innen von E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
- News-Anbieter:innen mit Abo-Modellen
- Werbeplattformen
- Professionelle Dienstleistungen wie Gesundheitsangebote, Tourismusbetriebe, Verkehrsanbieter:innen, Finanzdienstleistende, Übersetzungsbüros oder Werbeagenturen
- Unterhaltungs- und Medienangebote
- Telekommunikationsanbieter:innen
- Software-Anbieter:innen, sofern Endnutzende mit der Benutzeroberfläche interagieren können
Gibt es Ausnahmen?
- Unternehmen, die weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und weniger als 10 Mitarbeitende haben
- Anbieter:innen mit unverhältnismässiger Belastung, bei denen die Anpassungen nur minimalen Nutzen hätten, z. B. Nischenanbieter:innen mit sehr kleinem Nutzer:innen-Kreis
- Spezielle Inhalte, wie Kartendienste
Bist du dir unsicher, ob auch deine Unternehmung betroffen ist?
Wir unterstützen dich gerne bei der Analyse und Umsetzung zur barrierefreien Weblösung.

instride.sign
Mentor
David Rellstab
Geschäftsleitung